Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Flotte Potsdam
Das Vorwort zum Kleingedruckten
Flotte Potsdam ist ein gemeinnütziges Projekt vom Träger INWOLE e.V. (Verein zur Förderung innovativer Wohnund Lebensformen e.V.) mit Potsdamer Lastenrad Netzwerk Partnern, in Kooperation mit dem VCD Brandenburg e.V. (Verkehrsclub Deutschland e.V.) und dem ADFC Brandenburg (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Brandenburg e.V.), sowie unserem regionalen Systempartner Flotte-Berlin.de in Trägerschaft vom ADFC Berlin. Die Flotte Potsdam verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
Wir wollen alternative Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und koordinieren deshalb gemeinnützig eine kostenfreie lokale Leihe von Lastenrädern. Wir bitten Dich als NutzerIn, so sorgsam wie möglich mit den Rädern umzugehen, damit sie möglichst lange möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen, so wie Dir. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses solidarische Anliegen unterstützen. Hilf uns dabei !
Allgemeines
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenrads im Rahmen des Projekts fLotte Potsdam an registrierte Entleihende. Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Die Leihe der Lastenräder wird von verschiedenen natürlichen und juristischen Personen durchgeführt und verantwortet. Das Dokument „Verantwortlichkeiten zur Leihe der Lastenräder im Projekt fLotte Potsdam“ (also „Anbieter-Liste“) in der jeweils jüngsten Fassung listet die jeweiligen verantwortlichen juristischen bzw. natürlichen Personen (im Weiteren „AnbieterIn“). Auf der Website www.flotte-potsdam.de ist die jeweils jüngste Fassung verfügbar, ebenso im fLotte Büro. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage unter dem Projekt fLotte Potsdam genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwerben NutzerInnnen Eigentumsrechte an dem geliehenen Fahrrad. Nutzerinnen sind vertraglich voll verantwortlich und geschäftsfähig.
Ausleihe und Rückgabe des Lastenrads
Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei Beginn der Ausleihe wird aus versicherungstechnischen Gründen eine Kopie vom Personalausweis-Pass-Meldedokument erstellt, die nach ordentlicher Beendigung der Ausleihe vernichtet wird gemäss den Fristen in der DSGVO. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, dann wird diese Kopie und das im Folgenden beschriebene Formular an die Versicherungsgesellschaft und gegenebenfalls an beteiligte Behörden weiter gegeben. Vor Leihbeginn ist das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ von der ausleihenden Person wahrheitsgemäß auszufüllen – ergänzt wird es bei der Übergabe des Lastenrades von der zuständigigen Ansprechperson der Ausleihstation. Dieses Formular wird nach ordnungsgemäßer Beendigung der Ausleihe für statistische Zwecke des Projekts fLotte Potsdam anonymisiert ausgewertet und nach einem Jahr vernichtet.
Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Online-Reservierung eines Lastenradsauf der Buchungsplattform www.flotte-potsdam.de erfolgt unverbindlich und stellt noch keinen Leihvertrag dar. Die Reservierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Leihvertrag kommt erst zustande, wenn das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ bei der Übergabe des Lastenrades von ausleihender Person und Ansprechperson der Station unterschrieben wird.
Benutzungsregeln
Jede/r NutzerIn ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrads für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiter gereicht wird.
Eine Anbieter Station übernimmt keine technische Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads, aber als Träger bemüht sich die Flotte Potsdam sich darum im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Die Fahr- & Verkehrstauglichkeit des Lastenrads ist vor Fahrtbeginn durch die entleihende Person zu prüfen. Sollte das Rad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Ansprechperson der Ausleihstation bitte unverzüglich mitzuteilen. Das Rad darf in diesem Fall nicht genutzt werden, sondern muss zur Wartung. Das Rad wird von der fLotte Potsdam kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jegliche Weitervermietung durch die entleihende Person ist untersagt.
Alle ausleihenden Personen sind verpflichtet, das Lastenrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe „Leitfaden für die Nutzung“) und unterwegs alle geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Rad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe herausgegebenen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern, indem es immer an einen festen Gegenstand angeschlossen wird.
Es ist der ausleihenden Person untersagt, am Lastenrad Umbauten vorzunehmen oder Einstellungen zu verändern (außer Sattelhöhe).
Nicht fest mit dem Lastenrad verbundenes Zubehör muss beim Abstellen und in der Nacht an sicherer Stelle vor Diebstahl und Vandalismus geschützt verwahrt werden. Wird es im demontierten Zustand ausgeliehen, muss es ebenso wieder zurückgegeben werden – bitte dokumentiert (z.B. Foto). Verunreinigungen müssen vor der Rückgabe durch die ausleihende Person beseitigt werden.
Angaben zu Fahrrad und Ausleihstation auf der Website www.flotte-potsdam.de sind unverbindlich. Eventuelle Abweichungen (z.B. Schließung der Ausleihstation wegen Feiertag) müssen von der ausleihenden Person überprüft und berücksichtigt werden.
Haftung
Die Haftung des Anbieters für die Nutzung des Lastenrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die ausleihenden Personen haften für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Lastenrad, sofern diese auf nichtvertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die ausleihenden Person auch für Verlust des Lastenrades oder einzelner Teile davon.
Die ausleihenden Personen sind für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz im Falle privater Haftpflichtschäden verantwortlich.
Für die Herausgabe des Schlosses und Schlüssels ist das Vorzeigen des Personalausweises bei der Ausleihe erforderlich. Dieser wird mit den gemachten Angaben im Ausleihvertrag abgeglichen.
Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem die Betreuenden des Projektes fLotte Potsdam wissen sollten (z.B. Schäden am Lastenrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit den Ausleihbedingungen, dann ruf uns doch bitte an oder schreib uns eine Mail. Wir wollen im Team mit all unseren Partner:innen die fLotte Potsdam stetig verbessern und eure Erfahrungen mit den freien Lastenrädern der fLotte Potsdam so positiv wie möglich gestalten. Kontakt zum Projekt fLotte Potsdam team@flotte-potsdam.de.
Unser „fLottes Büro“ findet ihr im Projekthaus Babelsberg, Rudolf-Breitscheid-Strasse 164, 14482 Potsdam. Kontakt zu den Stationen: siehe Standortkarte
Vorbehalt: Die Anbieterin behält sich vor, die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen, sofern triftige Gründe dafür vorliegen.